Zum Nachbarschaftshelfenden werden
Unterstütze pflege- und hilfebedürftige Menschen in Deiner Nachbarschaft
Unterstützung bekommen
Erhalte Unterstützung im Alltag oder Beratung und Entlastung als Angehöriger

Welche Unterstützung kann ich erhalten?
Ob beim Einkauf oder dem Spaziergang am Nachmittag.
Unsere geschulten Nachbarschaftshelfenden begleiten oder unterstützen Dich und Deine Angehörigen gerne im Alltag.
Unterstützende Leistungen
Gemeinsame Freizeitgestaltung wie Vorlesen, Ausflüge unternehmen, spazieren gehen
Einkäufe erledigen
Hilfe bei der Haushaltsführung
Begleitung zu Ärzten und Behörden
Unterstützung bei der Nutzung eines Smartphones oder Tablets
Ihre Vorteile Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen sind...
lange selbstständig bleiben
Die Nachbarschaftshelfenden unterstützt Dich bei den täglichen Dingen des Alltags, damit Du möglichst lange selbstbestimmt in Deinen eigenen vier Wänden bleiben kannst.
Abwechslung und Entlastung im Alltag
Gemeinsam Kochen, Spazieren gehen oder Arzttermine planen, die Nachbarschaftshelfenden unterstützten Dich dabei gern und entlastet so auch Deine Angehörigen.
gegenseitige Wertschätzung
Menschen, die sich sonst nicht kennengelernt hätten, können Lebensfreude teilen, Lebenserfahrung austauschen und voneinander lernen.

"Seit einigen Jahren sind wir Nachbarn. Nachdem mein Mann gestorben ist, hilft mir meine Nachbarin regelmäßig bei den Einkäufen, beim Lesen von Briefen und organisiert mir ein Taxi, wenn ich zum Arzt oder der Fußpflege fahren muss."
Christa Reichel, 79 Jahre, wird seit 2023 von einer qualifizierten Nachbarschaftshelfenden begleitet
Wo erhalte ich Unterstützung?
Servicepunkte
Ein Servicepunkt ist eine zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und informiert zu den Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarschaftshilfe.
Mehr zu Servicepunkten erfahren.
Abrechnung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 EUR monatlich. Der Betrag kann für die Nachbarschaftshilfe aufgewendet werden.
Hier finden Sie das Formular zum Einreichen bei bei Ihrer Pflegekasse.
Wo ist der nächste
Servicepunkt?
Hier finden Sie Ihren regionalen Ansprechpartner.
Sollte in Ihrer Region noch kein Servicepunkt sein, melden Sie sich der Landeskoordinierungsstelle.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
MehrGenerationenHaus Bitterfeld-Wolfen
Straße der Jugend 16
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 03494 - 3689498
Mail:
Ansprechpartnerinnen: Frau Kiunke (Mo), Frau Speldrich (Do)
Öffnungszeiten:
Mo 11:00 - 13:00 Uhr & Do 14:00 - 18:00 Uhr
Altmarkkreis Salzwedel
Pfeiffersche Stiftungen
Am Schlosspark 24
39638 Gardelegen OT Letzlingen
Tel.: 0151 23219852
Mail:
Ansprechpartner: Herr Schillig
Öffnungszeiten:
Di & Do 10:00 - 14:00 Uhr
Burgenlandkreis
Wenzelsstraße 4
06618 Naumburg
Tel.: 03445 - 65 69 217
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Tauer
Öffnungszeiten:
Di 14:00 - 16:00 Uhr
Stadt Dessau-Roßlau
Parkstraße 5
06846 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 61 90 79
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Andräß
Öffnungszeiten:
Di & Mi 12:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung
Stadt Halle
Zur Saaleaue 51a
06122 Halle (Saale)
Tel.: 0345 - 686948297
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Kaiser
Öffnungszeiten:
Di 9:30 - 12:30 Uhr
Landkreis Harz
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V.
Bödcherstraße 2
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 - 696323
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Fromm
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 14:00 Uhr
Landkreis Harz
Sozialzentrum Bode e.V.
Musestieg 11
06502 Thale
Tel.: 03947 - 77 92 14
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Scholz
Öffnungszeiten:
Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr
Landkreis Jerichower Land
benvivo gGmbH
Markt 1
39288 Burg
Tel.: 0176 324 70 657
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Fenger-Schwindack
Öffnungszeiten:
Di 14:00 - 16:00 Uhr,
telefonisch Do 9:00 - 11:00 Uhr
Landkreis Mansfeld-Südharz
Kreisbehindertenverband Lutherstadt Eisleben
Kleine Landwehr 6
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel.: 03475 - 681841
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Brauer
Öffnungszeiten:
Fr 9:00 - 13:00 Uhr,
telefonisch Mo & Mi 9:00 - 14:00 Uhr
Saalekreis
Roßmarkt 2
06217 Merseburg
Ansprechpartner: Herr Günther
Öffnungszeiten:
dienstags und donnerstags 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Saalekreis
KunstGUT
Engelsplatz 6
06193 Petersberg OT Mösthinsdorf
Tel.: 034600 - 250766
Mail:
Ansprechpartner: Herr Krimm-Bulwan
Öffnungszeiten:
Di 16:30 - 18:30 & Fr 12:00 - 14:00 Uhr
Salzlandkreis
AWO Kreisverband Salzland e.V.
Otto-Kohle-Straße 23,
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: 0173 7983881
Mail:
Ansprechpartner: Herr Schwenzfeier
Öffnungszeiten:
Mo & Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Landkreis Stendal
Carl-Hagenbeck-Straße 39
39576 Stendal
Tel.: 03931 - 490639
Mail:
Ansprechpartnerin: Frau Schulz
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 10:00 - 14:00 Uhr
Landkreis Wittenberg
denkMal-Oase Lutherstadt Wittenberg
Dessauer Straße 167
06886 Lutherstadt Wittenberg OT Piesteritz
Tel.: 0172 40 123 86 oder 0172-8404638
Mail: oder
Ansprechpartner: Herr und Frau Kayser
Öffnungszeiten:
Mi & Do 12:00 - 17:00 Uhr
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann melden Sie sich bei:
Muss man einen Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse stellen?
Nein. Aufwandsentschädigungen und entstandene Kosten des Nachbarschaftshelfenden können vom Pflegebedürftigen mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125 Euro/Monat beglichen werden. Dafür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist dafür gedacht, pflegende Angehörigen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Das Geld kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, etwa für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung des pflegebedürftigen Menschen. Mit dem Entlastungsbetrag können auch die Kosten einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege anteilig bezahlt werden.
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu. Das Budget wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
Müssen die Nachbarschaftshelfenden namentlich bei der Pflegekasse angemeldet werden?
Ja und nein, die Registrierung der Nachbarschaftshelfenden erfolgt über uns, die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und übermittelt die notwendigen Daten an die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Kann ich als Pflegebedürftige/r mehr als nur einen Nachbarschaftshelfenden bei der Pflegekasse anmelden?
Ja, es kann auch mehr als nur ein/e Nachbarschaftshelfende/r pro Pflegebedürftigem bei der Pflegekasse gemeldet sein. Abfordern kann ein/e Pflegebedürftige/r jedoch insgesamt maximal 125 € pro Monat bei seiner zuständigen Pflegekasse. Dieser Entlastungsbetrag kann dann individuell auf die Nachbarschaftshelfenden aufgeteilt werden.
Wer bezahlt die Nachbarschaftshilfe?
Die Aufwandsentschädigung für eine Nachbarschaftshilfe kann über den Entlastungsbetrag erstattet werden. Dieser beträgt 125€/Monat, im Jahr können sich also 1.500€ ansammeln.
Es handelt sich hier um eine sogenannte Erstattungsleistung, welche von der Pflegekasse erstattet wird. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige zunächst in Vorkasse treten muss und entsprechende Belege sammelt. Die Abrechnung erfolgt dann mit der Pflegekasse und einem Formular. Diesem müssen, sofern von der Pflegekasse gefordert, Rechnungen, Belege und /oder Quittungen beigelegt werden (z.B. über Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Getränke sowie Pauschalen für den zeitlichen Aufwand).
Der/Die Nachbarschaftshelfende kann auch mit der Pflegekasse direkt abrechnen. Dafür muss der/die Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung an seine Pflegekasse schicken, die dem/der Nachbarschaftshelfenden erlaubt, selber direkt mit der Kasse abzurechnen.
Ein Formular zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe finden Sie in Kürze auf unserer Website.
Mehr FAQ´s findesn Sie hier:

