Weil Nachbarschaft mehr ist!

Zum Nachbarschaftshelfenden werden

Unterstützen Sie pflege- und hilfebedürftige Menschen in Ihrer Nachbarschaft

 

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Qualifizierungsschulung

Unterstützung bekommen

Erhalten Sie Unterstützung im Alltag oder Beratung und Entlastung als Angehöriger

 

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Servicepunkt werden

Informationen für Vereine und Träger von sozialen Organisationen

 

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Was ist Nachbarschaftshilfe?

Mit kleinem Aufwand, Menschen glücklich machen.

 

Engagierte Einzelpersonen unterstützen hierbei pflegebedürftige Menschen bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen und ermöglichen ihnen somit, möglichst lange am sozialen Leben teilzunehmen und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.

 

Tätigkeiten eines Nachbarschaftshelfenden

  • Gemeinsame Freizeitgestaltung wie Vorlesen, Ausflüge unternehmen, spazieren gehen

  • Einkäufe erledigen

  • Hilfe bei der Haushaltsführung

  • Begleitung zu Ärzten und Behörden

  • Unterstützung bei der Nutzung eines Smartphones oder Tablets

 

Ihre Vorteile in der Nachbarschaftshilfe sind...

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Soziale Kontakte knüpfen

Nachbarschaftshilfe ist eine sinnvolle Aufgabe, die das Miteinander in der Nachbarschaft fördert und dazu beiträgt, neue Bekanntschaften zu machen.

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Eigenes Wohlbefinden fördern

Abwechslungsreichtum und der Einsatz der eigenen Talente tragen dazu bei, sich selbst und anderen Freude zu bereiten und fördern die gegenseitige Wertschätzung.

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Gegenseitige Unterstützung

Gegenseitige schnelle und unkomplizierte Hilfe sowie der Austausch von Sichtweisen und Impulsen verbindet Menschen verschiedener Altersgruppen.

„Ich unterstütze meine 85-jährigen Nachbarin bereits seit vielen Jahren. Ich gehe mit ihrem Hund spazieren und helfe ihr bei der Gartenarbeit, beim Marmelade kochen und begleite sie manchmal zum Arzt.“

 

Hartmut Heinz, qualifizierter Nachbarschaftshelfender seit 2023


So werden Sie zum Nachbarschaftshelfenden in nur 4 Schritten

Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe

Wo ist der nächste Servicepunkt?

Hier finden Sie Ihren regionalen Ansprechpartner.


Sollte in Ihrer Region noch kein Servicepunkt sein, melden Sie sich bei der Landeskoordinierungsstelle.

 

Was ist ein
Servicepunkt?

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

MehrGenerationenHaus Bitterfeld-Wolfen

Straße der Jugend 16
06766 Bitterfeld-Wolfen

 

Tel.: 03494 3689498

Mail:  

 

Ansprechpartnerinnen: Frau Lottermoser, Frau Kiunke

Öffnungszeiten:
Mo 11:00 - 13:00 Uhr & Do 14:00 - 18:00 Uhr

Altmarkkreis Salzwedel

Pfeiffersche Stiftungen
Am Schlosspark 24
39638 Gardelegen OT Letzlingen

 

Tel.: 0151 23219852

Mail:

 

Ansprechpartner: Herr Schillig

Öffnungszeiten: 
Di & Do 10:00 - 14:00 Uhr


Landkreis Börde

Pflegeinformationszentrum PIZ

Darrhof 4

39164 Wanzleben

 

Tel.: 0155 60992356

Mail: 

 

Ansprechpartnerin: noch offen

Öffnungszeiten:

Mo telefonische Erreichbarkeit

Di 12:00 - 15:00 Uhr

Mi 9:00 - 13:00 Uhr

Do 11:00 - 16:00 Uhr

Fr 10:00 - 13:00 Uhr

Burgenlandkreis

Freiwilligenagentur Naumburg

Wenzelsgasse 9

06618 Naumburg

 

Tel.: 0176 56834425

Mail: 

 

Ansprechpartnerin: Frau Tauer

Öffnungszeiten:

Di 14:00 - 16:00 Uhr


Stadt Dessau-Roßlau

AWO KV Dessau-Roßlau e.V.

Parkstraße 5

06846 Dessau-Roßlau

 

Tel.: 0340 619079

Mail:  

 

Ansprechpartnerin: Frau Andräß

Öffnungszeiten: 

Di & Mi 12:00 - 15:00 Uhr und nach Vereinbarung 

Stadt Halle

AWO SPI MGH "Pusteblume"

Zur Saaleaue 51a

06122 Halle (Saale)

 

Tel.: 0345 68694824

Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Kaiser

Öffnungszeiten: 

Di 9:30 - 12:30 Uhr


Landkreis Harz

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e.V.
Bödcherstraße 2
38820 Halberstadt

 

Tel.: 03941 696323

Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Fromm

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9:00 - 14:00 Uhr

Landkreis Harz

Sozialzentrum Bode e.V.
Musestieg 11

06502 Thale

 

Tel.: 03947 779214

Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Scholz

Öffnungszeiten:
Di 10:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr


Landkreis Jerichower Land

benvivo gGmbH
Markt 1 

39288 Burg

 

Tel.: 0176 32470657
Mail:   

 

Ansprechpartnerin: Frau Fenger-Schwindack

Öffnungszeiten: 
Di 14:00 - 16:00 Uhr, 
telefonisch Do 9:00 - 11:00 Uhr

Stadt Magdeburg

Arbeiter-Samariter-Bund

Regionalverband Magdeburg e.V. 

ASB-Treffpunkt „Müntze“

Thomas-Müntzer Str.23

39116 Magdeburg

 

Tel.: 0391 72738882

E-Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Trenkler Roussière

Öffnungszeiten Servicepunkt:

Di 10:00 Uhr - 12:00 Uhr & Do 12:00 Uhr - 15:30 Uhr

 

telefonische Sprechzeiten:

Mo 13:00 Uhr - 14:00 Uhr & Fr 09:00 Uhr - 10:00 Uhr 


Landkreis Mansfeld-Südharz

Kreisbehindertenverband Lutherstadt Eisleben
Kleine Landwehr 6

06295 Lutherstadt Eisleben

 

Tel.: 03475 681841
Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Brauer

Öffnungszeiten: 
Fr 9:00 - 13:00 Uhr, 
telefonisch Mo & Mi 9:00 - 14:00 Uhr

Landkreis Mansfeld-Südharz

PSInet e.V.
Friedrich-Schmidt-Str. 9
06526 Sangerhausen

 

Tel.: 03464 58 97 29

Mobil: 0155 65912295
Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Meier & Frau Zinke
Mi 09:30 - 10:30 Uhr 


Saalekreis

AWO SPI Mehrgenerationenhaus

Roßmarkt 2 

06217 Merseburg

 

Tel.: 03461 823043
Mail:  

 

Ansprechpartner: Herr Günther

Öffnungszeiten: 
Di & Do 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Saalekreis

KunstGUT
Engelsplatz 6
06193 Petersberg OT Mösthinsdorf

 

Tel.: 034600 250766

Mail:

 

Ansprechpartner: Herr Krimm-Bulwan

Öffnungszeiten:
Di 16:30 - 18:30 & Fr 12:00 - 14:00 Uhr


Salzlandkreis

AWO Kreisverband Salzland e.V.

Otto-Kohle-Straße 23, 
39218 Schönebeck (Elbe)

 

Tel.: 0173 7983881

Mail:  

 

Ansprechpartner: Herr Schwenzfeier

Öffnungszeiten: 
Mo & Mi 08:00 - 12:00 Uhr

Salzlandkreis

Pegasus Soziale Dienstleistungen gGmbH

Straße der Jugend 32
39418 Staßfurt

 

Tel.: 0172 7508657

Mail:

 

Ansprechpartner: Frau Rotter Kiel

Öffnungszeiten: 
Mo 11:00 - 13:00 Uhr


Landkreis Stendal

Bürgerinitiative Stendal e.V.

Carl-Hagenbeck-Straße 39

39576 Stendal

 

Tel.: 03931 490639

Mail:

 

Ansprechpartnerin: Frau Schulz

Öffnungszeiten: 
Mo - Fr 10:00 - 14:00 Uhr

Landkreis Wittenberg

denkMal-Oase Lutherstadt Wittenberg

Dessauer Straße 167
06886 Lutherstadt Wittenberg OT Piesteritz

 

Tel.: 0172 4012386 oder 0172 8404638

Mail: oder  

 

Ansprechpartner: Herr und Frau Kayser

Öffnungszeiten: 
Mi & Do 12:00 - 17:00 Uhr


Landkreis Wittenberg

DRK Wittenberg  gemeinnützige Pflege GmbH

Rathausstraße 5
06895 Zahna – Elster OT Elster

 

Tel.: 03537 2055269 

Mail:

 

Ansprechpartner: Frau Hesse und Frau Lange

Öffnungszeiten: 
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage war nicht dabei?

dann melden Sie sich bei:

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Bei der Nachbarschaftshilfe unterstützten engagierte Einzelpersonen hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen und ermöglichen ihnen somit möglichst lange am sozialen Leben teilzunehmen und in den eigene vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Nachbarschaftshilfe darf dabei nicht erwerbstätig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Die Nachbarschaftshelfer müssen eine geeignete Qualifizierung entsprechend § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachweisen.

Nachbarschaftshilfe umfasst:

  • Strukturierung des Alltags (soziale Kontakte pflegen, Arztbesuche planen)

  • Versorgung und Begleitung (Arztbesuche, Ausflüge, gemeinsames Einkaufen)

  • Stärkung (Leichte Bewegung bzw. Gymnastik, Spaziergänge, Kochen, Musizieren)

von Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf.

Wie kann man Nachbarschaftshelfende/r werden?

Nachbarschaftshelfende registrieren sich bei ihrem zuständigen regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe oder der Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe.

Die Nachbarschaftshilfe darf nur durch volljährige natürliche Einzelpersonen erbracht werden, die

- nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu unterstützenden Personen leben,

- nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bei der zu unterstützenden Person tätig sind,

- nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind,

- eine vom Land anerkannte Schulung zur Nachbarschaftshilfe absolviert haben,

- eine Unterstützung von höchstens zwei anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 30 Stunden je Kalendermonat erbringen.

Was muss ich zur Schulung „Qualifizierung zur/m Nachbarschaftshelfenden“ wissen?

Die Schulung „Qualifizierung zur/m Nachbarschaftshelfenden“ hat einen Umfang von 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und wird kostenfrei angeboten. Genauere Informationen zu den Rahmenbedingungen, Inhalten und Terminen finden Sie hier.

Was bedeutet verwandt oder verschwägert bis zum zweiten Grad?

Ausgehend von der pflegebedürftigen Person sind Verwandte bis zum zweiten Grad: die Eltern (1. Grad) und die Großeltern (2. Grad), die Kinder (1. Grad) und die Enkelkinder (2. Grad) sowie die Geschwister (2. Grad).

 

Verschwägerte bis zum 2. Grad des Versicherten sind

  • Stiefeltern,

  • Stiefkinder,

  • Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten/Lebenspartners),

  • Schwiegereltern,

  • Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),

  • Schwiegerenkel (Ehegatten/Lebenspartner der Enkelkinder),

  • Großeltern des Ehegatten/Lebenspartners,

  • Stiefgroßeltern und

  • Schwager/Schwägerin.

 

Mehr hilfreiche Antworten finden Sie hier:     Weitere FAQ's