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Novellierung der Pflege-Betreuungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

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Bild zur Meldung: Foto: Pixabay

Mit der Novellierung der Pflege-Betreuungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt im Mai 2023 besteht nunmehr auch für engagierte Einzelpersonen die Möglichkeit, hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld bei Dingen des alltäglichen Lebens und bei der Bewältigung von Alltagsherausforderungen unterstützen. Ziel der Nachbarschaftshilfe ist es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause und damit auch in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben können.

 

Das Verfahren zur Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern erfolgt im Rahmen eines Modellprojektes, mit dessen Umsetzung die Gesellschaft für Prävention im Alter e.V. (PIA), Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal, beauftragt wurde. 

 

Die Nachbarschaftshilfe darf nur durch volljährige natürliche Einzelpersonen erbracht werden, die

  1. nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu unterstützenden Personen leben,
  2. nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bei der zu unterstützenden Person tätig sind,
  3. nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind,
  4. eine vom Land anerkannte Schulung zur Nachbarschaftshilfe absolviert haben,
  5. eine Unterstützung von höchstens zwei anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 30 Stunden je Kalendermonat erbringen.

 

Die Nachbarschaftshilfe darf nicht erwerbstätig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen eine geeignete Qualifizierung entsprechend § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nachweisen. Sie registrieren sich gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen bei ihrem zuständigen regionalen Servicepunkt Nachbarschaftshilfe.

Die häufigsten Fragen zur Nachbarschaftshilfe werden hier beantwortet: FAQ

 

Interessierte, die in der Nachbarschaftshilfe tätig werden wollen, können sich an die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe oder an einen der regionalen Servicepunkte wenden.

 

Text: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt