Zum Nachbarschaftshelfenden werden
Unterstütze pflege- und hilfebedürftige Menschen in Deiner Nachbarschaft
Unterstützung bekommen
Erhalte Unterstützung im Alltag oder Beratung und Entlastung als Angehöriger
Welche Unterstützung kann ich erhalten?
Ob beim Einkauf oder dem Spaziergang am Nachmittag.
Unsere geschulten Nachbarschaftshelfenden begleiten oder unterstützen Dich und Deine Angehörigen gerne im Alltag.
Unterstützende Leistungen
- Gemeinsame Freizeitgestaltung wie Vorlesen, Ausflüge unternehmen, spazieren gehen
- Einkäufe erledigen
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Begleitung zu Ärzten und Behörden
- Unterstützung bei der Nutzung eines Smartphones oder Tablets
Deine Vorteile Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen sind...
lange selbstständig bleiben
Die Nachbarschaftshelfenden unterstützt Dich bei den täglichen Dingen des Alltags, damit Du möglichst lange selbstbestimmt in Deinen eigenen vier Wänden bleiben kannst.
Abwechslung und Entlastung im Alltag
Gemeinsam Kochen, Spazieren gehen oder Arzttermine planen, die Nachbarschaftshelfenden unterstützten Dich dabei gern und entlastet so auch Deine Angehörigen.
gegenseitige Wertschätzung
Menschen, die sich sonst nicht kennengelernt hätten, können Lebensfreude teilen, Lebenserfahrung austauschen und voneinander lernen.
"Seit einigen Jahren sind wir Nachbarn. Nachdem mein Mann gestorben ist, hilft mir meine Nachbarin regelmäßig bei den Einkäufen, beim Lesen von Briefen und organisiert mir ein Taxi, wenn ich zum Arzt oder der Fußpflege fahren muss."
Christa Reichel, 79 Jahre, wird seit 2023 von einer qualifizierten Nachbarschaftshelfenden begleitet
Wo erhalte ich Unterstützung?
Servicepunkte
Ein Servicepunkt ist eine zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und informiert zu den Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarschaftshilfe.
Mehr zu Servicepunkten erfahren.
Abrechnung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich. Der Betrag kann für die Nachbarschaftshilfe aufgewendet werden.
Hier findest Du das Formular bei Deiner Pflegekasse.
Wo ist der nächste
Servicepunkt?
Hier findest Du Deinen regionalen Ansprechpartner.
Sollte in Deiner Region noch kein Servicepunkt sein, melde Dich bei der Landeskoordinierungsstelle.
Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V.
Breitscheidstr. 51
39114 Magdeburg
MehrGenerationenHaus Bitterfeld-Wolfen
Straße der Jugend 16
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: (03494) 3689498
Diakonisches Werkim Kirchenkreis Halberstadt e.V.
Bödcherstraße 2
38820 Halberstadt
Tel.: (03941) 696323
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Deine Frage war nicht dabei?
dann melde Dich bei:
Muss man einen Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei der Pflegekasse stellen?
Nein. Aufwandsentschädigungen und entstandene Kosten des Nachbarschaftshelfenden können vom Pflegebedürftigen mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125 Euro/Monat beglichen werden. Dafür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat ist dafür gedacht, pflegende Angehörigen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Das Geld kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, etwa für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung des pflegebedürftigen Menschen. Mit dem Entlastungsbetrag können auch die Kosten einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege anteilig bezahlt werden.
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu. Das Budget wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
Müssen die Nachbarschaftshelfenden namentlich bei der Pflegekasse angemeldet werden?
Ja und nein, die Registrierung der Nachbarschaftshelfenden erfolgt über uns, die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Nachbarschaftshilfe erfüllt sind und übermittelt die notwendigen Daten an die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Kann ich als Pflegebedürftige/r mehr als nur einen Nachbarschaftshelfenden bei der Pflegekasse anmelden?
Ja, es kann auch mehr als nur ein/e Nachbarschaftshelfende/r pro Pflegebedürftigem bei der Pflegekasse gemeldet sein. Abfordern kann ein/e Pflegebedürftige/r jedoch insgesamt maximal 125 € pro Monat bei seiner zuständigen Pflegekasse. Dieser Entlastungsbetrag kann dann individuell auf die Nachbarschaftshelfenden aufgeteilt werden.
Wer bezahlt die Nachbarschaftshilfe?
Die Aufwandsentschädigung für eine Nachbarschaftshilfe kann über den Entlastungsbetrag erstattet werden. Dieser beträgt 125€/Monat, im Jahr können sich also 1.500€ ansammeln.
Es handelt sich hier um eine sogenannte Erstattungsleistung, welche von der Pflegekasse erstattet wird. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige zunächst in Vorkasse treten muss und entsprechende Belege sammelt. Die Abrechnung erfolgt dann mit der Pflegekasse und einem Formular. Diesem müssen, sofern von der Pflegekasse gefordert, Rechnungen, Belege und /oder Quittungen beigelegt werden (z.B. über Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Getränke sowie Pauschalen für den zeitlichen Aufwand).
Der/Die Nachbarschaftshelfende kann auch mit der Pflegekasse direkt abrechnen. Dafür muss der/die Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung an seine Pflegekasse schicken, die dem/der Nachbarschaftshelfenden erlaubt, selber direkt mit der Kasse abzurechnen.
Ein Formular zur Abrechnung der Nachbarschaftshilfe finden Sie in Kürze auf unserer Website.
Mehr FAQ´s findest du hier: